Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ihr Experte in der fachmännischen Verwaltung Ihrer Immobilie.

§ 1 Geltungsbereiche

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verwaltungsverträge der Firma Orgeda-Hausverwaltung. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Orgeda-Hausverwaltung (nachfolgend „Verwalter“) und der WEG (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

§ 2 Verwaltungsgegenstand

Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der vertraglichen Vereinbarung. Es steht dem Hausverwalter frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

Grundlage für die Verwalterbeauftragung bildet der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossene Verwaltervertrag. Dieser legt den Leistungsumfang und die Vergütung fest und ist im Übrigen zwischen den Vertragspartnern frei verhandelbar.

Vertragsdauer und Kündigung richten sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Verwaltervertrages. In der Regel wird der Verwaltervertrag für die Dauer von einem Jahr geschlossen. Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt. Die ordentliche Kündigung des Vertrages kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende erfolgen.

§ 3 Verwaltungsvergütung

Die Verwaltervergütung richtet sich nach der Vorgabe des Verwaltervertrages. Die Vergütung ist monatlich im Voraus, jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats fällig. Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.

Sonderleistungen oder besondere Einsätze der Hausverwaltung, die den vertraglichen Leistungsumfang der Hausverwaltung überschreiten, ebenso Leistungen außerhalb der Geschäftszeiten, werden nach Aufwand („Time & Material“) auf Basis eines Stundensatzes von 75,00 € (fünfundsiebzig EUR) nachfolgenden Zeiten* berechnet:

Werktag Bürozeiten100%
Werktag 18.00 – 22.00 Uhr150%
Samstag150%
Sonntag & Feiertag200%

Fahrzeiten zählen als Einsatzzeit / Aufwand.

§ 4 Geheimhaltung

Die Orgeda-Hausverwaltung verpflichtet sich zur Geheimhaltung über alle Daten und Informationen, die uns im Rahmen der jeweiligen Beauftragung bekannt werden. Es werden von uns nur Daten des Auftraggebers erfasst, gespeichert und verarbeitet, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Eine Weitergabe von Daten und sonstigen Informationen an Dritte erfolgt nicht, es sei denn die Weitergabe ist zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung zwingend. Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer jederzeit dieser Verschwiegenheitspflicht entbinden.

Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit die Herausgabe der übermittelten personenbezogenen Daten zu verlangen.

Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt über die Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses hinaus.

§ 5 Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die Orgeda-Hausverwaltung beträgt drei Jahre. Der Beginn dieser Verjährungsfrist richtet sich nach den §§ 195, 199 Abs. 1 BGB.

§ 6 Gerichtsstand

Als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand wird der Firmensitz des Auftragnehmers vereinbart.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

Hinweis

Sollten einzelne Punkte der AGB ungültig sein, so hat dies keinen Einfluss auf die anderen Bestandteile der AGB.

Stand/Datum

14. Mai 2025